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   BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 170.06   

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https://dejure.org/2007,16647
BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 170.06 (https://dejure.org/2007,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2007 - 1 B 170.06 (https://dejure.org/2007,16647)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2007 - 1 B 170.06 (https://dejure.org/2007,16647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines irakischen Staatsangehörigen turkmenischer Volkszugehörigkeit gegen den Widerruf seiner Flüchtlingsanerkennung; Zulässigkeit einer Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren; Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 170.06
    Eine Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung ist danach unzulässig, wenn der Klage in erster Instanz durch Gerichtsbescheid stattgegeben wurde (vgl. Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 58).

    Damit hat der Kläger auf eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung und die damit verbundene Gelegenheit, persönlich vor Gericht vorzutragen, verzichtet (vgl. zur Zulässigkeit einer Entscheidung nach § 130a VwGO in dem - hier nicht gegebenen - Fall eines Verzichts auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO das erwähnte Urteil vom 14. März 2002 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 170.06
    Die Beschwerde zeigt schließlich auch nicht auf, dass sich das Berufungsgericht durch Anhörung einen eigenen Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Klägers hätte verschaffen müssen (vgl. auch Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259).
  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 B 286.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung,

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 170.06
    3 Hiermit zeigt die Beschwerde nicht auf, dass das Berufungsgericht § 130a VwGO fehlerhaft ausgelegt und angewendet und damit den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. auch den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 7. Februar 2007 - BVerwG 1 B 286.06).
  • BVerwG, 09.03.2007 - 1 B 171.06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Flüchlingsanerkennung eines irakischen

    Insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Sache 1 B 170.06 Bezug genommen (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 7. Februar 2007 BVerwG 1 B 286.06).
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